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Benützungsordnung Parcours

  • Jeder Schütze ist selbst voll für die Sicherheit seiner Person sowie Dritter verantwortlich. Jugendliche unter 12 Jahren dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen. Der Eigentümer übernimmt keinerlei Haftung für die Benützung.
  • Der Beschuss der Tierattrappen und Scheiben ist ausschließlich mit Pfeil und Bogen gestattet. Bitte keine Jagd- oder Bluntspitzen verwenden!
  • Das Bogenschießen ist nur auf dem dafür vorgesehenen Gelände und nur von 07.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit zulässig.
  • Bei der Pfeilnachsuche muss eine Person oder ein Gegenstand deutlich sichtbar beim Zielobjekt verbleiben.
  • Kein Schütze darf sich der Tierattrappe/Scheibe nähern, bevor nicht alle Schützen abgeschossen haben.
  • Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden, Hunde sind anzuleinen.
  • Besonderes Augenmerk ist auf Spaziergänger und Personen zu legen, die sich in der Nähe des Parcoursgeländes befinden.
  • Werden Personen im Bereich des Parcours angetroffen, ist das Schießen einzustellen, bis sich diese aus dem Gefahrenbereich entfernt heben, oder sich hinter dem Abschusspflock befinden.
  • Feuer entzünden verboten! Keine glimmenden Gegenstände wegwerfen!
    Achten Sie bitte auf die Sauberkeit am Parcours und rauchen Sie nicht!
  • Mitglieder der Sektion Bogensport sind berechtigt, die rechtmäßige Benützung (Bezahlung der Gebühr) des Parcours durch Gäste zu überprüfen.

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