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Statuten HSV Bogensport

I. Allgemeines
Rechtsquellen
• Vereinsgestz 2002
• Vereinsstatuten des HSV-Saalfelden
• Erlässe des BMLV

II. Organisation der Sektion
1. Name der Sektion
Die Sektion nennt sich "HSV Saalfelden - Bogensport"

2. Zweck der Sektion
2.1 Der Zweck und das Ziel der Sektion sind
• Schaffung einer Plattform für Personen, die die Sportart Bogenschießen in einer der vielfältigen Varianten ausüben möchten
• Etablierung des Bogensportes im Einzugsgebiet des HSV-SAALFELDEN
• körperliche Ertüchtigung mittels Schießen mit PFEIL und BOGEN
• Abhaltung von internen Meisterschaften und ausgeschriebenen Turnieren
• Abhaltung von Lehrgängen zur Aufbauarbeit und Fortbildung
• Teilnahme an Turnieren und Lehrgängen im In- und Ausland
• Errichtung und Erhaltung eines Schießparcours für die Disziplin „Jagdbogenschießen“, wobei die körperliche Sicherheit der Sportausübenden sowie Dritter oberstes Gebot ist
• Zusammenarbeit mit Tourismusorganisationen,
• Mitgliedschaft im ÖBSV (Österreichischer Bogensportverband) und
• aktive Mitarbeit im Heeressportverein SAALFELDEN nach den geltenden Statuten
2.2. Der sportliche Wettkampf steht im Vordergrund. Die Bogenjagd ist Privatsache und darf weder auf das Vereinsleben noch auf die Turniergestaltung Einfluss nehmen.
2.3. Die Vereinsstatuten des HSV-SAALFELDEN in der jeweils gültigen Fassung gelten vollinhaltlich.

3. Mittel der Sektion und deren Aufbringung
3.1. Geldmittel
Die Geldmittel zur Erreichung des Zweckes und der Ziele werden durch
• die einmalige Beitrittsgebühr für aktive Mitglieder (gemäß Beilage)
• Mitgliedsbeiträge (gemäß Beilage)
• freiwillige Spenden und Subventionen
• Reinerträgnisse aus von der Sektion organisierten Veranstaltungen und Sponsorverträge
aufgebracht
Mitgliedsbeiträge, deren Höhe durch die Sektionsvollversammlung beschlossen und vom Vereinspräsidium genehmigt werden, sind jährlich einzuzahlen.
Die Beitrittsgebühr ist einmalig bei der Aufnahme in die Sektion zu entrichten. Sie entfällt für unterstützende Mitglieder.
3.2. Sachwerte
Die Sektion Bogensport beschafft die für die Vereinsarbeit notwendigen Sachwerte (Leihbögen, Zielobjekte, Zielscheiben, Zubehör, Messgeräte, Reparaturgeräte, etc.) und sorgt für die nötige Instandhaltung. Über wesentliche Sachwerte führt der Gerätewart eine Übersicht.

4. Mitglieder
4.1. Die Mitgliedschaft ist möglich als „aktives“, „ruhendes“ oder als „unterstützendes“ Mitglied.
4.2. Grundsätzlich können im HSVS nur österreichische Staatsbürger aufgenommen werden.
4.3. Als Mitglieder können aufgenommen werden:
• Soldaten des Österreichischen Bundesheeres
• weibliche und männliche Beamte oder Vertragsbedienstete der Heeresverwaltung
• Ehrenmitglieder auf Vorschlag des Sektionsvorstandes mit Beschluss des
Vereinspräsidiums
• Zivilpersonen einschließlich Kinder und Jugendliche. Kinder unter 12 Jahren können nur bei Mitgliedschaft mindestens eines Elternteiles aufgenommen werden.
Ausnahme: Zivildiener und Personen, die in ihrer Einstellung dem Österreichischen Bundesheer negativ gegenüber stehen

5. Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim HSVS – Sektion Bogensport wird unter folgenden Voraussetzungen erworben:
• Die Bewerbung um die Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen; gleichzeitig ist schriftlich zu erklären, dass der Bewerber die beim HSVS auszuübende Sportart bei keinem anderen Verein wettkampfmäßig ausübt
• Minderjährige Bewerber können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Erziehungsberechtigten im Verein aufgenommen werden (Unterschrift am Antragsformular)
• Die Mitnahme eines Beitrittswerbers durch ein aktives Mitglied zu periodischen Veranstaltungen sowie auf die Schießparcours ist möglich und dient dem gegenseitigen Kennenlernen
• Der Beitrittswerber wird durch Beschluss des Vereinspräsidiums des HSV-SAALFELDEN aufgenommen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Beschlusses und der Ausfolgung des Vereinsausweises

6. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beim HSVS–Sektion Bogensport endet unter folgenden Voraussetzungen:
• Die Beendigung der Mitgliedschaft bei der Sektion ist gleichzeitig mit der Beendigung der Mitgliedschaft beim HSV-SAALFELDEN verbunden (ausgenommen bei Mitgliedschaft in einer anderen Sektion)
• Das freiwillige Ausscheiden ist jederzeit möglich, jedoch schriftlich, ohne Angabe von Gründen, anzuzeigen. Der Mitgliedsbeitrag ist für das laufende Kalenderjahr noch zu bezahlen und der Mitgliedsausweis abzugeben
• Der Ausschluss aus der Sektion bzw. aus dem Verein kann auf Vorschlag des Sektionsleiters vom Vereinspräsidium aus folgenden Gründen beschlossen werden:
- Verlust der Unbescholtenheit des Mitgliedes
- unehrenhaftes Verhalten eines Mitgliedes innerhalb oder außerhalb der Sektion
- Schädigung des Sektionszweckes
- Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages bzw. der Beitrittsgebühr nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung
- Beschuss von lebenden Tieren jeder Art am Parcoursgelände
• Gegen den Ausschluss kann innerhalb von zwei Wochen beim Schiedsgericht schriftlich Berufung eingelegt werden
• Über schriftlichen Antrag eines freiwillig ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedes kann das Vereinspräsidium dessen Wiederaufnahme in den HSVS beschließen

7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
7.1. Rechte
Die Mitglieder des HSVS–Sektion Bogensport haben folgende Rechte:
• Stimm- und Antragsrecht
• aktives und passives Wahlrecht, ausgenommen Kinder und Jugendliche
• Tragen des Vereinstrikots und des Vereinsabzeichens
• Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und gesellschaftlichen Veranstaltungen der Sektion
• Teilnahme an den durch den Verein vermittelten Vorteilen, Leistungen und Begünstigungen unter den vom Vereinspräsidium festgelegten Bedingungen
• Benützung des Jagdparcours
7.2. Pflichten
Die Mitglieder des HSVS–Sektion Bogensport haben folgende Pflichten:
• Wahrung und Förderung der Sektionsinteressen sowie der Interessen des HSV-SAALFELDEN
• Einhaltung der gefassten Beschlüsse
• Bezahlung des Mitgliedsbeitrages bis spätestens 31. März des laufenden Kalenderjahres, bei Mitgliedschaft in mehreren Sektionen ist der jeweils gültige Mitgliedsbeitrag der Sektion zu entrichten
• im Falle des Ausscheidens Abgabe des Mitgliedsausweises und ggf. entliehener Sportgeräte an den Sektionsleiter
• Einholung der Zustimmung des Vorstandes zur wettkampfmäßigen Betätigung im Bogensport bei anderen Sportvereinen
• Einhaltung der Benützungsordnung bei der Benützung des Jagdparcours. Bei der Mitnahme von Gästen ist das Mitglied auch für die Einhaltung der Benützungsordnung durch diese verantwortlich
7.3. Unterstützende und ruhene Mitglieder
Unterstützende und ruhende Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder. Die Benützung der Schießanlagen der Sektion ist jedoch nicht vorgesehen.

8. Jahreshauptversammlung
Jedes Jahr wird bis spätestens Ende März die Sektionsjahreshauptversammlung durchgeführt.
Diese wird mindestens 10 Tage vorher vom Sektionsleiter ausgeschrieben und die Tagesordnung festgelegt.
Wesentliche Tagesordnungspunkte sind:
• der Bericht des Sektionsleiters
• der Bericht des Kassiers
• der Bericht des Gerätewartes
• die Genehmigung der Berichte und des Rechnungsabschlusses für das jeweils abgelaufene Berichtsjahr und
• die Wahl des Sektionsvorstandes (zweijährig)
Änderungen der Geschäftsordnung und Festlegung der Beiträge sind Aufgabe der Jahreshauptversammlung.

9. Der Sektionsvorstand
Der Sektionsvorstand besteht aus dem
• Sektionsleiter (intern kann er auch als Obmann bezeichnet werden)
• Sektionsleiterstellvertreter (intern kann er auch als Obmannstellvertreter bezeichnet werden)
• Kassier
• Schriftführer und
• Gerätewart

10. Aufgaben in der Sektion
10.1. Der Sektionsvorstand
Die Leitung der Sektion obliegt dem von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählten Sektionsvorstand. Jedes Mitglied des Sektionsvorstandes ist gegenüber dem Vereinspräsidium und allen Sektionsmitgliedern in seiner Tätigkeit verantwortlich. Der Sektionsvorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder schriftlich oder mündlich geladen wurden und zumindest die Hälfte der Mitglieder erschienen ist. Das Fernbleiben von Sitzungen des Sektionsvorstandes ist zu begründen.
Beschlüsse des Sektionsvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sektionsleiters.
Aufgaben im Einzelnen:
• Vertretung nach außen und Sitz im Vereinspräsidium des HSV-SAALFELDEN durch den Sektionsleiter
• alle Maßnahmen zur Umsetzung des Sektionszweckes
• Abschluss von Sponsorverträgen bzw. Beendigung dieser
• Weitergabe von schriftlichen und mündlichen Mitteilungen an die Sektionsmitglieder
• Vorschlag über Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Beitrittsgebühr
• Vorschlag über Aufnahme und Ausschluss von Sektionsmitgliedern
• Vorschlag für Ehrenmitgliedschaft
• Beschlüsse über Neuanschaffungen
• Unterstützung der Mitglieder bei der Teilnahme an Turnieren gemäß dem Förderungserlass des Bundesministeriums für Landesverteidigung
• Einberufung der Jahreshauptversammlung der Sektion und Festlegung der Tagesordnungspunkte
10.2. Der Sektionsleiter und der Stellvertreter
Der Sektionsleiter steht an der Spitze der Sektion Bogensport und vertritt die Sektion nach außen. Er setzt die Beschlüsse des Sektionsvorstandes um. Bei Verhinderung wird er durch den Sektionsleiterstellvertreter vertreten.
Der Sektionsleiterstellvertreter unterstützt den Sektionsleiter bei der Durchführung seiner Aufgaben.
10.3. Der Kassier
Der Kassier ist für die gesamte Geldgebarung der Sektion verantwortlich. Er haftet der Sektion und vor allem dem HSV SAALFELDEN für seine Geschäftsführung. Er gibt den Mitgliedsausweis an neue Mitglieder aus.
10.4. Der Schriftführer
Der Schriftführer leitet den Schriftverkehr der Sektion.
Er führt bei allen Vorstandssitzungen und der Jahreshauptversammlung das Protokoll und versendet Mitteilungen an alle Sektionsmitglieder.
10.5. Der Gerätewart
Ihm obliegt die Verwahrung und Bestandsführung der Sachwerte der Sektion.
Er organisiert erforderliche Reparaturmaßnahmen.
Er führt den Nachweis über ausgegebenes Leihgerät.

11. Auflösung der Sektion
Die Auflösung der Sektion erfolgt über Antrag in der Jahreshauptversammlung und Beschluss. Die Auflösung erfordert die 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Sektionsmitglieder. Im Falle der Auflösung übergibt der Kassier die Sektionskassa dem Vereinskassier und der Gerätewart die Sachwerte an den Sportgerätewart des HSV-SAALFELDEN.

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